Allgemeine Geschäftsbedingungen
BoDiAyk Systems
Inhaber: Daniel Hartl
Abts-Acker-Str. 9
50129 Bergheim, Deutschland
Diese AGB gelten für alle Produkte und Dienstleistungen von BoDiAyk Systems, Inh. Daniel Hartl – einschließlich des Produkts HuTa-Desk.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen BoDiAyk Systems, Inhaber Daniel Hartl, und seinen Kunden über die Bereitstellung von Webhosting-Leistungen, Domainregistrierungen, Software, mobilen Anwendungen, lokal installierbaren Programmen sowie Software-as-a-Service-Leistungen.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, sofern in den jeweiligen Regelungen nicht ausdrücklich zwischen diesen Kundengruppen unterschieden wird.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform oder schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen können ergänzende oder geänderte Bedingungen nach Maßgabe der in diesen AGB geregelten Änderungs- und Anpassungsvorbehalte einbezogen werden.
§ 2 Vertragssprache, Rechtsordnung und Rangfolge von Vertragsunterlagen
Die verbindliche Vertragssprache ist Deutsch. Sofern der Anbieter einzelne Inhalte zusätzlich in einer anderen Sprache bereitstellt, dient diese Übersetzung ausschließlich der besseren Verständlichkeit. Maßgeblich bleibt im Zweifel stets die deutschsprachige Fassung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für die Auslegung des Vertragsverhältnisses gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibung oder Angebot des konkret gebuchten Produkts, ergänzende besondere Bedingungen für einzelne Leistungen und anschließend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Vertragsschluss
Die Präsentation von Leistungen auf Websites, in Apps, in Kundenportalen, in Angebotsunterlagen oder in sonstigen Medien stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot des Anbieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags abzugeben.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme kann ausdrücklich, etwa durch Auftragsbestätigung, oder konkludent, etwa durch Freischaltung eines Dienstes, Bereitstellung eines Zugangs, Zurverfügungstellung eines Downloads oder tatsächliche Aufnahme der Leistungserbringung erfolgen.
Der Anbieter ist berechtigt, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen. Ein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags besteht nicht.
Bei Leistungen, die über App Stores, Online-Portale oder vergleichbare Plattformen bezogen werden, kann der Vertragsschluss zusätzlich den Bedingungen und technischen Abläufen des jeweiligen Plattformbetreibers unterliegen. Diese ergänzenden Regelungen bleiben neben diesen AGB anwendbar.
§ 4 Leistungsgegenstand und Leistungsarten
Der Anbieter erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Shared Webhosting, Domainregistrierung, E-Mail-Hosting, Website-Baukästen, mobile Apps, Web-Apps, lokal installierbare Software, Software-Downloads, Bereitstellung von Android-APK-Dateien sowie cloudbasierte SaaS-Lösungen für Unternehmer und Verbraucher.
Der konkrete Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweils gebuchten Tarif, der aktuellen Leistungsbeschreibung, dem individuellen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung. Allgemeine Werbeaussagen oder technische Beschreibungen außerhalb dieser Unterlagen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich in Bezug genommen wurden.
VPS, dedizierte Server, Sonderentwicklungen, migrationsbezogene Zusatzleistungen, individuelle Integrationen, Beratungsleistungen oder sonstige nicht standardisierte Leistungen sind nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete technische Systeme, Rechenzentren, Plattformen, Komponenten und Dienstleister einzusetzen oder zu wechseln, soweit dadurch keine unzumutbare Verschlechterung der vertraglich geschuldeten Kernleistung eintritt.
§ 5 Leistungsgrenzen, Tarifgrenzen und technische Rahmenbedingungen
Der Kunde erkennt an, dass sich Speicherplatz, Datenvolumen, Anzahl von Postfächern, Nutzerkonten, Funktionsmodulen, Supportumfang, technische Schnittstellen, zulässige Nutzungslasten und sonstige Leistungsmerkmale nach dem jeweils gebuchten Tarif richten.
Der Anbieter ist berechtigt, technische Schutzmechanismen, faire Nutzungsgrenzen und betriebsnotwendige Beschränkungen einzusetzen, soweit dies zur Sicherstellung der Stabilität, Sicherheit, Wartbarkeit oder Gleichbehandlung aller Kunden erforderlich ist.
Eine Nutzung, die die übliche tarifliche Verwendung deutlich überschreitet oder die Infrastruktur unangemessen belastet, kann zu technischen Einschränkungen, Rückfragen, einer vorübergehenden Drosselung, einer Aufforderung zum Tarifwechsel oder weiteren Maßnahmen nach diesen AGB führen.
Der Anbieter schuldet nicht die Bereitstellung von Funktionen, Integrationen oder Kompatibilitäten, die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich ausgewiesen sind.
§ 6 Leistungsänderungen und Weiterentwicklungen
Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen, Benutzeroberflächen, technischen Verfahren, Sicherheitsmechanismen, Schnittstellen und Funktionsumfänge fortlaufend weiterzuentwickeln, anzupassen oder umzustrukturieren, sofern dadurch die vereinbarte Kernleistung insgesamt nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Solche Änderungen können insbesondere erforderlich sein, um die IT-Sicherheit zu erhöhen, Missbrauch vorzubeugen, gesetzliche Anforderungen umzusetzen, technische Plattformen zu modernisieren, die Wartbarkeit zu verbessern oder den Dienst an geänderte Marktbedingungen anzupassen.
Kein Kunde hat Anspruch darauf, dass ein Dienst dauerhaft in exakt derselben technischen, optischen oder funktionalen Ausgestaltung fortgeführt wird, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestand. Dies gilt insbesondere für Menüs, Bedienoberflächen, Zusatzmodule, interne Abläufe und optionale Komfortfunktionen.
Führt eine geplante Änderung zu einer nicht nur unerheblichen Einschränkung einer wesentlichen Vertragsfunktion, wird der Anbieter den Kunden hierüber mit angemessener Frist informieren, soweit eine vorherige Information unter Berücksichtigung der Umstände möglich und zumutbar ist.
§ 7 Verfügbarkeit, Betriebszeiten und Wartungsfenster
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit seiner Systeme und Leistungen. Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit oder ein bestimmter prozentualer Uptime-Wert wird jedoch nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Vorübergehende Beeinträchtigungen, Unterbrechungen oder Ausfälle können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technischen Störungen, Ausfällen von Vorlieferanten, Internetstörungen, Stromausfällen, Cyberangriffen, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen auftreten, die außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs des Anbieters liegen.
Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen zu Wartungs-, Aktualisierungs-, Prüfungs- oder Sicherheitszwecken vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen, soweit dies nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich ist. Soweit möglich, sollen planbare Wartungen in Zeiten geringerer Systemnutzung erfolgen.
Der Kunde erkennt an, dass eine zeitweise Nichtverfügbarkeit digitaler Dienste technisch nie vollständig ausgeschlossen werden kann und dass kein Anspruch auf einen jederzeit unterbrechungsfreien Betrieb besteht.
§ 8 Registrierung, Kundenkonto und Zugangsdaten
Für die Nutzung bestimmter Leistungen kann die Einrichtung eines Kundenkontos erforderlich sein. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und zutreffende Angaben zu machen und diese bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
Zugangsdaten, Passwörter, API-Schlüssel, Aktivierungsinformationen, Downloadlinks und sonstige Authentifizierungsmerkmale sind vom Kunden geheim zu halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, soweit er diese zu vertreten hat.
Der Anbieter ist berechtigt, Sicherheitsmaßnahmen wie Passwortanforderungen, Mehrfaktor-Authentifizierung, Session-Limits, Login-Sperren oder sonstige technische Schutzmechanismen einzuführen oder anzupassen, soweit dies der Systemsicherheit dient.
Stellt der Kunde fest oder hat er konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Zugangsdaten missbräuchlich verwendet wurden oder ein unbefugter Zugriff erfolgt ist, hat er den Anbieter hierüber unverzüglich zu informieren und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle Handlungen, Informationen, Entscheidungen und technischen Voraussetzungen bereitzustellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder die Nutzung der Leistung erforderlich sind.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine eigene Hard- und Softwareumgebung, Internetanbindung, Gerätekompatibilität und internen Betriebsabläufe so auszugestalten, dass die vertragsgegenständlichen Leistungen genutzt werden können. Soweit der Anbieter hierzu technische Mindestanforderungen nennt, sind diese vom Kunden einzuhalten.
Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkungshandlung des Kunden oder erfolgt sie verspätet, unvollständig oder fehlerhaft, kann dies zu Verzögerungen, Mehraufwand, Einschränkungen oder Funktionsstörungen führen. Hieraus resultierende Nachteile fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden, soweit der Anbieter diese nicht zu vertreten hat.
Der Kunde hat Anfragen des Supports und sicherheitsrelevante Rückfragen des Anbieters in angemessener Zeit zu beantworten, sofern eine Reaktion zur Fortführung der Leistung oder zur Vermeidung von Schäden erforderlich ist.
§ 10 Support und Kommunikation
Der Anbieter stellt Support grundsätzlich über die von ihm hierfür vorgesehenen Kommunikationswege, insbesondere per E-Mail und über das Kundenportal, zur Verfügung. Ein telefonischer, priorisierter oder individuell projektbezogener Support wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.
Ein Anspruch auf bestimmte Reaktions-, Bearbeitungs- oder Lösungszeiten besteht nicht, sofern nicht in einem gesonderten Service-Level-Dokument oder in einer Individualvereinbarung etwas anderes festgelegt wurde.
Der Kunde hat Supportanfragen möglichst konkret zu beschreiben und alle zur Bearbeitung erforderlichen Informationen bereitzustellen. Hierzu gehören je nach Fall insbesondere Fehlermeldungen, Screenshots, Zeitpunkte des Auftretens, betroffene Benutzer, Reproduktionsschritte und technische Rahmenbedingungen.
Der Anbieter ist berechtigt, Supportleistungen auf solche Themen zu beschränken, die den vertraglich geschuldeten Leistungsbereich betreffen. Kein Bestandteil des Standardsupports sind regelmäßig individuelle Schulungen, allgemeine Rechtsberatung, kundenseitige Datenpflege, individuelle Programmierung oder die Ursachenanalyse innerhalb der internen IT-Umgebung des Kunden.
§ 11 Preise und Zahlungsgrundsätze
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich im Voraus. Dies gilt insbesondere für SaaS-Leistungen, Hosting-Tarife und laufende Nutzungsmodelle. Einmalige Entgelte, Einrichtungsentgelte oder Zusatzleistungen können gesondert fällig werden.
Der Anbieter ist berechtigt, unterschiedliche Zahlungsmethoden anzubieten und deren Verfügbarkeit von Produkt, Tarif, Kundengruppe, Region, Risikoeinschätzung oder technischer Plattform abhängig zu machen. Ein Anspruch auf Nutzung einer bestimmten Zahlungsart besteht nicht.
Für HuTa-Desk und Webhosting ist die SEPA-Lastschrift die grundsätzlich vorgesehene Standardzahlungsart. Zusätzlich kann nach Maßgabe des Anbieters die Zahlung per Kreditkarte oder nach gesonderter Absprache per Rechnung und Überweisung ermöglicht werden.
§ 12 Zahlungsverzug, Sperrung und außerordentliche Kündigung bei Zahlungsstörungen
Kommt der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen seine Leistungen ganz oder teilweise vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, sofern berechtigte Interessen des Kunden nicht überwiegen und die Maßnahme verhältnismäßig ist.
Vor einer dauerhaften Vertragsbeendigung wegen Zahlungsverzugs erfolgt regelmäßig eine Mahnung, es sei denn, eine Mahnung ist gesetzlich entbehrlich oder ausnahmsweise nicht zumutbar. Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, kann der Anbieter das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Entgelte bleibt von einer rechtmäßigen Sperrung unberührt, soweit der Kunde die Sperrung zu vertreten hat und der Anbieter seine Leistung weiterhin vertragsgemäß bereitgehalten hat.
Der Anbieter behält sich vor, offene Forderungen im gesetzlich zulässigen Umfang geltend zu machen und Verzugszinsen, Rücklastschriftkosten, Mahnkosten sowie sonstige nachweisbar entstandene Schäden zu verlangen.
§ 13 Preisanpassungen
Der Anbieter ist berechtigt, Preise für Dauerschuldverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, wenn sich für die Preisbildung maßgebliche Umstände nach Vertragsschluss ändern. Dies gilt insbesondere bei steigenden Kosten für Hosting, Energie, Infrastruktur, externe Dienste, Personal, Lizenzen, Sicherheit, Compliance oder gesetzliche Abgaben.
Eine Preisanpassung darf nicht willkürlich erfolgen. Sie hat sich am Umfang der eingetretenen Kostenänderung zu orientieren und darf nicht dazu dienen, zusätzliche Gewinne unabhängig von Kostenentwicklungen zu erzielen.
Der Anbieter wird den Kunden über eine Preisänderung mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor ihrem Wirksamwerden in geeigneter Form informieren. In der Mitteilung sollen der Zeitpunkt des Inkrafttretens sowie die wesentlichen Hintergründe der Anpassung genannt werden.
Verbrauchern steht im Falle einer nicht lediglich unwesentlichen Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Für Unternehmer gilt das Sonderkündigungsrecht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder zwingendes Recht dies vorsieht.
§ 14 Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils gebuchten Produkt oder Tarif. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, kann die Mindestlaufzeit einen Monat betragen; je nach Tarif können aber auch längere, insbesondere jährliche Laufzeiten vorgesehen sein.
Bei Leistungen mit Testphase beginnt die kostenpflichtige Vertragslaufzeit im Anschluss an die Testphase, sofern keine rechtzeitige Kündigung erfolgt und soweit in der Leistungsbeschreibung eine automatische Umwandlung in einen kostenpflichtigen Tarif vorgesehen ist.
Für Leistungen mit Einmalentgelt ohne laufende Nutzungsvergütung gilt die Vertragslaufzeit im Zweifel als auf die Bereitstellung und die eingeräumte Nutzung im jeweils geschuldeten Umfang beschränkt, ohne dass hierdurch eine dauerhafte Update-, Pflege- oder Supportpflicht entsteht.
Die Laufzeit und deren Beginn können sich je nach Leistungsart, Vertragsmodell, App-Store-Regeln oder individueller Vereinbarung unterscheiden.
§ 15 Ordentliche Kündigung
Verträge mit laufender Vergütung können von beiden Parteien mit der für den jeweiligen Tarif vereinbarten Frist ordentlich gekündigt werden. Soweit keine speziellere Regelung gilt, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail oder über das Kundenportal, erklärt werden, sofern nicht im Einzelfall eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung beim jeweiligen Vertragspartner. Der Kunde trägt die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang seiner Kündigung.
Bereits entstandene Zahlungsansprüche, Nutzungsentgelte bis zum Vertragsende sowie Ansprüche aufgrund zusätzlicher Leistungen oder Pflichtverletzungen bleiben von der Kündigung unberührt.
§ 16 Automatische Vertragsverlängerung
Soweit tariflich vorgesehen, verlängert sich ein Vertrag bei ausbleibender fristgerechter Kündigung automatisch um die jeweils vereinbarte Folgelaufzeit. Diese kann der ursprünglichen Laufzeit entsprechen oder in der Leistungsbeschreibung näher definiert sein.
Die automatische Verlängerung dient der Sicherstellung eines nahtlosen Leistungsbezugs und vermeidet unbeabsichtigte Unterbrechungen von Diensten, etwa bei Hosting, SaaS oder laufenden Lizenzmodellen.
Gegenüber Verbrauchern gelten automatische Verlängerungen nur im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit. Zwingende gesetzliche Vorgaben zu Kündigungsbutton, Laufzeitbegrenzungen oder Verbraucherinformationen bleiben unberührt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich rechtzeitig über die Laufzeit seines Tarifs und die jeweils geltende Kündigungsfrist zu informieren.
§ 17 Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrags bis zum regulären Vertragsende nicht zugemutet werden kann.
Ein wichtiger Grund zugunsten des Anbieters kann insbesondere vorliegen bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB, bei rechtswidriger Nutzung der Dienste, bei erheblicher Gefährdung der Sicherheit oder Stabilität der Systeme, bei ausbleibender Mitwirkung trotz Aufforderung oder bei fortgesetztem Zahlungsverzug.
Vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung wird der Anbieter, soweit nach den Umständen möglich und zumutbar, dem Kunden Gelegenheit zur Abhilfe geben. Dies gilt nicht, wenn eine sofortige Beendigung aufgrund Schwere des Verstoßes, zur Gefahrenabwehr oder aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.
Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter bestehen Ansprüche des Kunden auf Rückerstattung im gesetzlich zulässigen Umfang nur insoweit, als der Anbieter Leistungen für zukünftige Zeiträume noch nicht erbracht hat und kein entgegenstehender Anspruch besteht.
§ 18 Besondere Regelungen für SaaS-Leistungen
SaaS-Leistungen werden über eine cloudbasierte Infrastruktur bereitgestellt. Die technische Bereitstellung kann über dedizierte Kundeninstanzen, Containerstrukturen oder andere geeignete Betriebsmodelle erfolgen, soweit die vereinbarte Leistung erbracht wird.
Der Kunde erhält keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes, auf eine bestimmte Programmierarchitektur, auf eine bestimmte Hostingtopologie oder auf eine unveränderte technische Umgebung, sofern dies nicht ausdrücklich Vertragsinhalt geworden ist.
Der Anbieter ist berechtigt, Funktionen, Module, Workflows und Oberflächen im SaaS-Bereich zu erweitern, anzupassen, zusammenzulegen oder zu überarbeiten, sofern hierdurch keine unzumutbare Beeinträchtigung wesentlicher Funktionen eintritt.
Der Kunde erkennt an, dass SaaS-Dienste kontinuierlich fortentwickelt werden und die geschuldete Leistung in erster Linie in der Bereitstellung einer funktionsfähigen Nutzungsmöglichkeit liegt, nicht in der dauerhaften Vorhaltung jeder einzelnen Detailfunktion in unveränderter Form.
§ 19 Testphasen und kostenlose Nutzungszeiträume
Für einzelne Leistungen, insbesondere im SaaS-Bereich, kann der Anbieter kostenlose Testphasen oder sonstige unentgeltliche Nutzungszeiträume anbieten. Umfang, Dauer und Funktionsumfang solcher Testphasen ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
Wenn ausdrücklich vorgesehen ist, dass sich eine Testphase nach ihrem Ablauf in ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis umwandelt, wird der Kunde hierauf vor Abschluss der Testphase in geeigneter Weise hingewiesen. Maßgeblich sind insoweit die jeweils kommunizierten Bedingungen.
Der Anbieter ist berechtigt, Testphasen jederzeit für die Zukunft zu ändern, zu verkürzen, einzustellen oder funktional einzuschränken, soweit hierdurch bereits verbindlich zugesagte Bedingungen laufender Testnutzungen nicht unzulässig beeinträchtigt werden.
Für kostenlose Testphasen gilt, soweit gesetzlich zulässig, ein reduzierter Leistungs- und Haftungsumfang. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit, bestimmte Datenhaltung oder dauerhafte Fortführung einer kostenlosen Testinstanz besteht nicht.
§ 20 Webhosting, Domains und E-Mail-Leistungen
Im Bereich Webhosting stellt der Anbieter insbesondere Speicherplatz, E-Mail-Funktionen, Webbaukasten-Funktionen, technische Verwaltungsoberflächen und gegebenenfalls Unterstützung bei Domainangelegenheiten bereit, soweit dies vom gebuchten Tarif umfasst ist.
Bei der Registrierung, Übertragung oder Verwaltung von Domains können zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Vergabestellen, Registrare oder Registry-Betreiber gelten. Der Anbieter übernimmt insoweit nur die vertraglich vereinbarte Vermittlungs- oder Verwaltungsfunktion.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm genutzte Domains, Inhalte, Postfächer und sonstige Daten keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Dies gilt insbesondere für Namens-, Kennzeichen-, Urheber-, Wettbewerbs-, Datenschutz- und Strafrecht.
Der Anbieter ist berechtigt, Maßnahmen gegen Spam, Malware, Missbrauch von Mailservern, Blacklisting-Risiken, unzulässige Massenversendungen und sonstige sicherheitsrelevante oder betriebsgefährdende Nutzungen zu ergreifen, auch wenn dies im Einzelfall zu Einschränkungen bestimmter Funktionen führen kann.
§ 21 Lokal installierbare Software, Downloads und APK-Dateien
Der Anbieter kann Software nicht nur als Online-Dienst, sondern auch zur lokalen Installation auf Geräten des Kunden bereitstellen. Die Bereitstellung kann insbesondere durch Download von Installationsdateien, Bereitstellung in einem Kundenportal, Download über offizielle App Stores oder direkte Bereitstellung von APK-Dateien für Android erfolgen.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, vor der Installation zu prüfen, ob seine Endgeräte, Betriebssysteme, Sicherheitsrichtlinien und sonstigen technischen Umgebungen die Nutzung der bereitgestellten Software zulassen. Der Anbieter schuldet keine allgemeine Kompatibilität mit jeder denkbaren Geräte- oder Systemkonfiguration.
Bei Installationen aus externen oder geräteabhängigen Quellen, insbesondere bei APK-Dateien außerhalb offizieller App-Stores, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, die systemspezifischen Freigaben, Sicherheitseinstellungen und Installationsvoraussetzungen korrekt umzusetzen.
Der Anbieter ist berechtigt, Downloadquellen, Dateiformate, Signierungsverfahren, Bereitstellungswege oder Aktivierungsmechanismen zu ändern, soweit dadurch die Nutzung im vertraglich geschuldeten Umfang nicht unzumutbar erschwert wird.
§ 22 Updates, Upgrades, Pflege und Weiterentwicklung von Software
Der Anbieter kann Updates, Fehlerbehebungen, Sicherheitsaktualisierungen, funktionale Erweiterungen, Anpassungen an neue Plattformversionen oder sonstige Weiterentwicklungen nach eigenem Ermessen bereitstellen, sofern keine gesonderte Verpflichtung aus Vertrag, Gesetz oder zwingendem Verbraucherrecht besteht.
Eine dauerhafte Pflicht zur Bereitstellung von Updates oder zur Unterstützung jeder künftig erscheinenden Betriebssystem- oder Geräteversion wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder zwingendes Recht dies verlangt.
Updates können innerhalb der Software, über App-Stores, über automatische Updatefunktionen oder über gesonderte Downloadangebote bereitgestellt werden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, ihm bereitgestellte Updates im eigenen Verantwortungsbereich einzuspielen, soweit dies zur sicheren und ordnungsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
Der Anbieter übernimmt keine Haftung dafür, dass eine ältere Softwareversion dauerhaft ohne Einschränkungen mit neuen Fremdsystemen, geänderten Betriebssystemversionen oder geänderten Sicherheitsvorgaben kompatibel bleibt.
§ 23 Nutzungsrechte und Lizenzumfang
Der Anbieter räumt dem Kunden an der bereitgestellten Software, an Apps, SaaS-Oberflächen und sonstigen urheberrechtlich geschützten Bestandteilen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und im Zweifel auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht ein, diese im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, Software oder Teile hiervon zu vervielfältigen, weiterzugeben, zu vermieten, zu verleihen, öffentlich zugänglich zu machen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu reverse engineeren oder auf andere Weise außerhalb des vertraglich erlaubten Nutzungszwecks zu verwenden, soweit dies nicht gesetzlich zwingend zulässig ist.
Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung, soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Open-Source-Bestandteile oder Drittkomponenten können ergänzenden Lizenzbedingungen unterliegen. Soweit solche Bedingungen zwingend Anwendung finden, gehen sie für die jeweils betroffenen Bestandteile im notwendigen Umfang vor.
§ 24 Verbotene Inhalte und unzulässige Nutzung
Dem Kunden ist jede Nutzung der Leistungen untersagt, die gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder berechtigte Sicherheitsinteressen des Anbieters verstößt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Nutzung aktiv durch den Kunden oder über sein Konto erfolgt.
Insbesondere unzulässig sind das Speichern, Bereithalten, Übermitteln oder Verarbeiten rechtswidriger Inhalte, urheberrechtsverletzender Inhalte, strafbarer Darstellungen, beleidigender oder volksverhetzender Inhalte, Schadsoftware, Phishing-Inhalte, Spam, unzulässiger Werbeversand, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen sowie jede Nutzung zur Begehung oder Förderung rechtswidriger Handlungen.
Unzulässig ist ferner jede Nutzung, die die Stabilität, Integrität, Sicherheit oder Verfügbarkeit der Systeme des Anbieters oder Dritter gefährdet, insbesondere durch übermäßige Last, Angriffe auf Schnittstellen, unautorisierte automatisierte Zugriffe oder das Ausnutzen technischer Schwachstellen.
Der Kunde stellt sicher, dass auch von ihm eingesetzte Nutzer, Mitarbeiter, Beauftragte oder sonstige Dritte, denen er Zugänge oder Nutzungsmöglichkeiten verschafft, diese Regelungen einhalten.
§ 25 Datenverarbeitung, Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der jeweils geltenden Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet, gelten ergänzend die Regeln der Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Für entsprechende Leistungen, insbesondere im SaaS-Bereich, kann ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden. Sofern ein solcher Vertrag rechtlich erforderlich ist, liegt es im Verantwortungsbereich beider Parteien, diesen rechtzeitig und vollständig abzuschließen.
Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen geeignete Unterauftragnehmer oder sonstige Dienstleister einzusetzen, insbesondere in den Bereichen Hosting, Zahlungsabwicklung, Login-Verfahren, Infrastruktur, Kommunikation, Monitoring oder technische Zustellung. Hierzu können insbesondere Hetzner, Mollie, Google und Firebase gehören.
Der Serverstandort für die Kernleistungen befindet sich grundsätzlich in Deutschland. Soweit im Einzelfall ergänzende Dienste Dritter eingebunden werden, können für diese Dienste abweichende datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen gelten, über die der Kunde gegebenenfalls ergänzend in der Datenschutzerklärung oder in produktbezogenen Hinweisen informiert wird.
§ 26 Datenportabilität, Datenexport und Datenlöschung
Der Kunde ist grundsätzlich dafür verantwortlich, seine vertragsrelevanten Daten rechtzeitig vor Vertragsende, vor einer Sperrung oder vor einer von ihm veranlassten Löschung eigenständig zu exportieren oder anderweitig zu sichern, soweit ihm entsprechende Export- oder Zugriffsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Der Anbieter kann Daten nach Vertragsende für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen weiter vorhalten, um dem Kunden eine geordnete Beendigung, Übergabe oder Wiederherstellung im technisch verfügbaren Umfang zu ermöglichen. Ein Anspruch auf Aufrechterhaltung sämtlicher Funktionen während dieser Frist besteht jedoch nicht.
Spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende werden Kundendaten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Zurückbehaltungsrechte, offenen Forderungen oder sonstige rechtliche Gründe einer Löschung entgegenstehen.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Daten in einem bestimmten Dateiformat oder in einer kundenspezifischen Zielstruktur bereitzustellen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Mitwirkung bei Migrationen oder Datenübernahmen durch Dritte ist nur geschuldet, wenn dies Vertragsinhalt ist.
§ 27 Datensicherung und Backups
Der Kunde bleibt in jedem Fall selbst dafür verantwortlich, regelmäßige, vollständige und geeignete Datensicherungen seiner vertragsrelevanten Inhalte und Daten anzufertigen. Dies gilt insbesondere vor Änderungen, Updates, Migrationen, Löschungen, Kündigungen oder Eingriffen in die Systemkonfiguration.
Der Anbieter kann im Rahmen seiner internen Betriebsorganisation Backups, Snapshots oder sonstige Sicherungsmaßnahmen durchführen. Solche Maßnahmen erfolgen jedoch grundsätzlich freiwillig und ohne Übernahme einer Garantie oder eines eigenständigen vertraglichen Sicherungsversprechens, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Ein Anspruch des Kunden auf Wiederherstellung bestimmter Datenstände besteht nur, wenn und soweit technisch verwendbare Sicherungen tatsächlich vorhanden sind und der Wiederherstellungsaufwand verhältnismäßig ist. Der Anbieter darf die Wiederherstellung von einer gesonderten Vergütung abhängig machen, soweit die Ursache nicht in seinem Pflichtverletzungsbereich liegt.
Der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die durch fehlende oder unzureichende Eigensicherungen des Kunden, fehlerhafte Bedienung, nicht eingespielte Updates, unsichere Zugangsdaten, externe Angriffe oder sonstige Umstände entstehen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.
§ 28 Sperrung von Accounts und Diensten
Der Anbieter ist berechtigt, Accounts, Zugänge, Websites, Postfächer, Nutzerinstanzen, Schnittstellen oder sonstige Leistungen vorübergehend ganz oder teilweise zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB, für eine rechtswidrige Nutzung, für Sicherheitsgefahren, für missbräuchliche Systemnutzung oder für erhebliche Zahlungsstörungen bestehen.
Bei der Entscheidung über eine Sperrung berücksichtigt der Anbieter die Schwere des Verstoßes, das Gefahrenpotenzial, die Dringlichkeit, die Wahrscheinlichkeit weiterer Schäden und die berechtigten Interessen des Kunden. Soweit möglich und zumutbar, wird dem Kunden Gelegenheit zur Stellungnahme oder Abhilfe gegeben.
Eine sofortige Sperrung ohne vorherige Ankündigung ist insbesondere dann zulässig, wenn dies zur Gefahrenabwehr, zur Abwendung erheblicher Schäden, zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, zur Wahrung von Rechten Dritter oder zur Sicherung des laufenden Betriebs erforderlich ist.
Die rechtmäßige Sperrung lässt die Pflicht des Kunden zur Zahlung bereits fälliger Entgelte unberührt, soweit die Ursache der Sperrung aus seiner Sphäre stammt.
§ 29 App-Store-Regelungen und Plattformbedingungen
Für Apps, In-App-Käufe, Abonnements oder sonstige Leistungen, die über Plattformen wie den Apple App Store oder Google Play bezogen werden, gelten ergänzend die Nutzungs-, Zahlungs- und Kündigungsbedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers.
Insbesondere können dort abweichende oder zusätzliche Regelungen zu Vertragsschluss, Widerruf, Kündigung, Zahlungsabwicklung, Verlängerung, Erstattung, Familienfreigaben, Gerätebindung oder technischen Nutzungsvoraussetzungen gelten.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen zwingenden Plattformvorgaben und diesen AGB gehen die zwingenden Plattformvorgaben für die jeweilige, über die Plattform bezogene Leistung vor. Im Übrigen bleiben diese AGB anwendbar.
Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich über die für ihn maßgeblichen Store-Bedingungen zu informieren, soweit er Leistungen nicht unmittelbar beim Anbieter, sondern über eine Drittplattform bezieht.
§ 30 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien bleibt ebenfalls unberührt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, reine Vermögensschäden außerhalb wesentlicher Vertragspflichten, Datenverluste, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen oder Schäden aufgrund von Inkompatibilitäten, die nicht ausdrücklich zugesichert wurden, ausgeschlossen.
Der Kunde erkennt an, dass digitale Dienste, Hosting- und Softwareleistungen von einer Vielzahl technischer und externer Faktoren abhängen. Der Anbieter haftet deshalb nicht für Störungen, Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle, soweit diese außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen oder der Kunde zumutbare Sicherungs-, Mitwirkungs- oder Aktualisierungspflichten verletzt hat.
§ 31 Höhere Gewalt
Der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen, Leistungshindernisse, Nichtverfügbarkeiten oder Ausfälle, die auf Ereignissen höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen und vom Anbieter nicht zu vertretenden Umständen beruhen.
Als solche Umstände gelten insbesondere Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikations- oder Datennetzen, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Pandemien, kriegerische Ereignisse, Arbeitskämpfe, massive Störungen bei Vorlieferanten oder sonstige externe Ereignisse vergleichbarer Tragweite.
Für die Dauer und im Umfang des Leistungshindernisses ist der Anbieter von seiner Leistungspflicht befreit, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, die Auswirkungen auf ein zumutbares Maß zu begrenzen.
Sofern ein Ereignis höherer Gewalt über einen längeren Zeitraum andauert und eine Fortführung des Vertrags wirtschaftlich oder technisch unzumutbar wird, bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt.
§ 32 Widerrufsrecht für Verbraucher, Widerrufsbelehrung und Ausschluss für Unternehmer
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BoDiAyk Systems, Inhaber Daniel Hartl, Abts-Acker-Str. 9, 50129 Bergheim, E-Mail: kontakt@huta-desk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Besondere Hinweise bei digitalen Inhalten und Dienstleistungen
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Anbieter mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem der Verbraucher (1) ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, und (2) bestätigt hat, dass er seine Kenntnis davon nimmt, dass er durch diese Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert.
Bei digitalen Dienstleistungen (z. B. SaaS, Webhosting) erlischt das Widerrufsrecht, wenn die vollständige Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnt, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert.
Ausschluss des Widerrufsrechts für Unternehmer
Unternehmern steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dies gilt auch dann, wenn ein Unternehmer die Leistung über Fernkommunikationsmittel oder über eine Online-Plattform bestellt.
Der Anbieter ist berechtigt, die Aktivierung oder Bereitstellung digitaler Leistungen von den rechtlich erforderlichen Widerruferklärungen oder Zustimmungen abhängig zu machen, soweit dies zur rechtssicheren Vertragsdurchführung erforderlich ist.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An BoDiAyk Systems, Inhaber Daniel Hartl, Abts-Acker-Str. 9, 50129 Bergheim, E-Mail: kontakt@huta-desk.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*): _______________
Name des/der Verbraucher(s): _______________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________
Datum: _______________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 33 Online-Kündigung und Kündigungsbutton (§ 312k BGB)
Für online geschlossene Dauerschuldverhältnisse mit Verbrauchern stellt der Anbieter gemäß § 312k BGB eine einfache und unmittelbare Online-Kündigungsmöglichkeit bereit. Verbraucher können ihren Vertrag über das Kundenportal durch Betätigung der dafür vorgesehenen Kündigungsschaltfläche („Kündigungsbutton") kündigen.
Nach Betätigung des Kündigungsbuttons wird dem Kunden der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung sowie der Beendigungszeitpunkt des Vertrags bestätigt. Die Kündigung kann alternativ auch per E-Mail an kontakt@huta-desk.de erklärt werden.
§ 34 Streitbeilegung (§ 36 VSBG)
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 35 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Schlussbestimmungen
Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Gesetzlich zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Erfüllungsort für die Leistungen des Anbieters ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Anbieters beziehungsweise der Ort der technischen Bereitstellung der Leistung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB im rechtlich zulässigen Rahmen für die Zukunft anzupassen, soweit hierfür sachliche Gründe bestehen und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
